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Die Podologie
Nach dem Ausbildungsziel sind Podologinnen und Podologen befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Früher kannten Sie uns als "Med. Fußpfleger/innen". In dieses Aufgabenfeld fallen unsere Tätigkeiten, jedoch sind Podologen besser ausgebildet und können daher auf Probleme mit den Füßen, wie z.B. bei Diabetikern besser reagieren und behandeln.
Auch dürfen nur Podologen mit den Krankenkassen abrechnen, aber nicht alle Podologen nehmen diesen Kraftakt auf sich. In der Praxis für Podologie von Andrea Becker-Schulmeister behandeln wir Sie jedoch auf alle Überweisungen seitens Ihres Arztes und können die Verordnungen mit Ihren Krankenkassen abrechnen. Beachten Sie hierbei jedoch die folgenden Spielregeln.
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Öffnungszeiten:
Gerresheim
Mo-Fr: 9 Uhr - 18 Uhr
Sa: 10 Uhr - 13 Uhr
Abrechnung
mit sämtlichen
Krankenkassen! |