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Die Podologie
Die Apotheken Umschau hat zu diesem Thema einen sehr guten Artikel online gestellt, deshalb verweisen wir gerne auf diesen Artikel...
Nach dem Ausbildungsziel sind Podologinnen und Podologen befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Früher kannten Sie uns als "Med. Fußpfleger/innen". In dieses Aufgabenfeld fallen unsere Tätigkeiten, jedoch sind Podologen besser ausgebildet und können daher auf Probleme mit den Füßen, wie z.B. bei Diabetikern besser reagieren und behandeln.
Es dürfen nur Podologen mit den Krankenkassen abrechnen, aber nicht alle Podologen nehmen diesen Kraftakt auf sich. In der Praxis für Podologie von Andrea Becker-Schulmeister behandeln wir Sie jedoch auf alle Überweisungen seitens Ihres Arztes und können die Verordnungen mit Ihren Krankenkassen abrechnen.
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Öffnungszeiten:
Gerresheim
Mo-Fr: 9 Uhr - 18 Uhr
Sa: 10 Uhr - 13 Uhr
Gerne rechnen wir Ihre Behandlung
mit sämtlichen
Krankenkassen ab.
Eine Definition der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Podologie... |